Welche Rechtsschutzversicherung ist die Richtige?

Rechtsschutzversicherung – wichtige Leistungen im Bausteinsystem:

Auf See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand, sagt ein Sprichwort. Mit genügend Geld lässt sich das Schicksal aber durchaus beeinflussen. Im ersten Fall ist es ein seetüchtiges Schiff, im zweiten ein qualifizierter Anwalt oder Gutachter. Eine Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass ihre Kunden nicht aus Angst vor Kosten auf ihr Recht verzichten müssen.

Rechtsschutzversicherung: Abgrenzung zur Haftpflichtversicherung

Auch eine Haftpflichtversicherung, zum Beispiel die Privathaftpflicht- oder Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung enthält eine Rechtsschutz-Komponente. Sie ersetzt aber keinesfalls eine Rechtsschutzversicherung. Ihre Funktion erstreckt sich nämlich nur auf den passiven Rechtsschutz, also wenn gegen den Versicherten Forderungen nach Schadensersatz erhoben werden. Hält der Haftpflichtversicherer die Ansprüche insgesamt oder in der Höhe für unbegründet, gewährt er Rechtsschutz. Für eine aktive Rechtsverfolgung eigener Ansprüche ist dagegen ausschließlich die Rechtsschutzversicherung zuständig.

Tipp: Verbraucher sollten keinesfalls überstürzt eine Versicherung abschließen. Oftmals stellt sich erst bei einem Rechtsschutzversicherung Vergleich heraus, welcher Versicherer im Moment den besten Rechtsschutz-Tarif anbietet. Durch einen Vergleich lassen sich langfristig überteuerte Beiträge vermeiden.

 

Diese Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen

Die wichtigsten Leistungen im Rechtsschutzfall sind die Kosten für den eigenen Anwalt und, falls es zum Prozess kommt, die Gerichtskosten. Das jedenfalls behaupten die Finanzexperten von BoniTrust. Die Rechtsschutzversicherer helfen auf Wunsch bei der Auswahl eines geeigneten Anwalts. Die freie Anwaltswahl wird dadurch nicht eingeschränkt. Das ist im Versicherungsvertragsgesetz garantiert. Allerdings begrüßen die meisten Kunden, die in einen Rechtsstreit verwickelt sind, eine Anwaltsempfehlung durch den Versicherer. Viele Menschen sind auch bereit, eine außergerichtliche Streitschlichtung zu versuchen. Die Kosten einer sogenannten Mediation werden deshalb auch von der Versicherung getragen.

Durch Online-Handel werden heute oft Kaufverträge mit ausländischem Gerichtsstand, zum Beispiel in den USA, abgeschlossen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt einen Anwalt am Sitz des Gerichts, einen Verkehrsanwalt am Wohnsitz des Kunden, und wenn ein persönliches Erscheinen vor Gericht nötig ist, sogar die Reisekosten. Weitere Positionen, die auf Prozessbeteiligte zukommen können, sind Sachverständigenkosten und Zeugengelder. Das Gericht trifft in seinem Urteil auch stets einen Beschluss zur Kostentragung. Geht der Prozess verloren, muss die unterlegene Partei die Kosten der Gegenseite übernehmen – auch hierfür tritt die Rechtsschutzversicherung ein.

Begrenzt werden alle Leistungen durch die Versicherungssumme. In modernen Verträgen sind mindestens 150.000 Euro üblich, bei vielen Versicherern auch deutlich mehr. Ein besonderes Augenmerk sollten Sie beim Vertragsabschluss auf das Thema Strafkautionen im Ausland legen. Bei entsprechender Vereinbarung gewährt der Rechtsschutzversicherer ein zinsloses Darlehen. Optimal ist eine unbegrenzte Deckung, damit Sie auch bei schwerwiegenden Anschuldigungen auf freiem Fuß bleiben.

Leistungsarten und Vertragsarten

Die Rechtsgebiete, für die eine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Beratung oder eines Rechtsstreits übernimmt, werden im Vertrag als Leistungsarten bezeichnet. Wichtige Leistungsarten für den privaten Bereich sind zum Beispiel:

  • Aktiver Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für eigene und gemietete Immobilien
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz (in der Regel erst ab einem Verfahren vor dem Finanzgericht, also keine Steuerberatungskosten)
  • Sozial-Rechtsschutz für Prozesse vor dem Sozialgericht und meist auch für Widerspruchsverfahren bei inländischen Behörden
  • Verwaltungs-Rechtsschutz, insbesondere für Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
  • Opfer-Rechtsschutz, zum Beispiel als Nebenkläger in einem Strafverfahren
  • Internet-Rechtsschutz

Da kommt eine ganze Menge zusammen. Nun muss der Kunde glücklicherweise nicht für jeden dieser Punkte entscheiden, ob er für ihn wichtig ist oder werden könnte. Die Versicherer bündeln die Leistungsarten in Vertragsarten, die den verschiedenen Lebensbereichen entsprechen. Üblich ist die Aufteilung in die Bereiche Privatrechtsschutz (Familienrechtsschutz), Arbeitsrechtsschutz (Berufsrechtsschutz), Verkehrsrechtsschutz und Immobilienrechtsschutz. Tipp: Wer im Berufsleben steht, sollte alle vier Bausteine abschließen. Für die Vollkombination gibt es bei vielen Anbietern hohe Rabatte, sodass sie kaum teurer kommt als ein Vertrag mit nur drei Komponenten.

Beitrag sparen mit einer Selbstbeteiligung

Sind Rechtsschutzversicherungen unnötig teuer, weil sie vor allem von „Prozesshanseln“ abgeschlossen werden, die sich permanent streiten und für jede Kleinigkeit zum Anwalt laufen? Diese Gefahr – der Versicherungsexperte nennt es eine negative Risikoselektion – ist den Versicherern bewusst, und mit einer gezielten Pflege ihrer Bestände steuern sie wirksam dagegen. Kein Unternehmen würde einer überdurchschnittlichen Schadenentwicklung tatenlos zusehen, denn ein entsprechend hoch angesetzter Beitrag würde zu gravierenden Nachteilen im Wettbewerb führen.

Sie können sich aber als Kunde auch selbst von Prozesshanseln distanzieren: Wählen Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung. Sie zahlen dann zwar einen bestimmten Betrag pro Rechtsschutzfall selbst, zum Beispiel 300 Euro, aber dafür gibt es auch einen hohen Beitragsnachlass. Viele Versicherer bieten sogar eine kostenlose anwaltliche Erstberatung, für die keine Selbstbeteiligung angerechnet wird.

Wartezeiten beachten

Versicherungen funktionieren nur, wenn sie Leistungen für zukünftige, zufällig eintretende Ereignisse zusagen. Nun kommen viele Rechtsschutzfälle nicht wie der Blitz aus heiterem Himmel, sondern sie kündigen sich längerfristig an. Leistungsarten, auf die das zutrifft, haben eine vertragliche Wartezeit von meist drei Monaten. Geleistet wird also erst für Rechtsschutzfälle, die drei Monate nach dem Vertragsabschluss eintreten. Frühere Anlässe fallen nicht unter den Versicherungsschutz, selbst wenn die Kosten später anfallen. Die Wartezeit gilt selbstverständlich nicht für plötzlich eintretende Ereignisse wie etwa Schadensersatzansprüche nach einem Autounfall.

Mittlerweile gibt es auch Angebote, bei denen auf eine Wartezeit verzichtet, im Einzelfall sogar rückwirkend Versicherungsschutz geboten wird. Hier heißt es genau überlegen, ob das den Mehrpreis wert ist. Beim Wechsel der Rechtsschutzversicherung kann eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns sinnvoll sein, um keine leistungsfreien Zeiträume zu haben.

 

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