Welterbe erklärt – die UNESCO-Welterbekonvention
Um aus den Verwüstungen und Zerstörungen der beiden Weltkriege zu lernen, die Verständigung zwischen den Völkern zu fördern und den Frieden zu sichern, wurde 1945 die UNESCO als Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturorganisation der UNO gegründet. Ein bemerkenswertes Ereignis stärkte die weitere internationale Zusammenarbeit: Nach dem Bau eines Staudamms in den 1960er Jahren drohten die antiken Tempel von Abu Simbel buchstäblich zu versinken.
Eine internationale Rettungsaktion verhinderte dies, indem die Monumente abgebaut und auf höherem Grund wieder aufgebaut wurden. Dieses erfolgreiche Projekt schärfte das Bewusstsein dafür, dass es überall auf der Welt Stätten gibt, die für die gesamte Menschheit von außerordentlichem Wert sind und die daher vor Bedrohungen wie bewaffneten Konflikten, mutwilliger Zerstörung, wirtschaftlichem Druck, Naturkatastrophen und Klimawandel geschützt werden müssen. Die Idee des Welterbes war geboren.
Im Jahr 1972 unterzeichneten die ersten Mitgliedstaaten der UNESCO die Welterbekonvention und verpflichteten sich, Natur- und Kulturdenkmäler und Stätten von außergewöhnlichem universellem Wert in ihrem Hoheitsgebiet zu bewahren. Damit eine Stätte in die Liste des Welterbes aufgenommen werden kann, muss sie zunächst von dem Land, in dem sie sich befindet, angemeldet werden.
Die Nominierung wird von internationalen Experten geprüft, die entscheiden, ob die Aufnahme in die Liste gerechtfertigt ist. Schließlich stimmt das Welterbekomitee, ein Gremium aus 21 gewählten Staaten, darüber ab. Welterbestätten zeigen die Vielfalt der Kulturen und Naturphänomene und sind ein greifbarer Beweis für die Verbundenheit zwischen Mensch und Natur.
Das UNESCO-Welterbe trägt dazu bei, diese bemerkenswerten Stätten zu erhalten und den kulturellen Austausch, den Dialog und den Frieden nachhaltig zu fördern.